Wer muss den WAB-Kurs 2 noch absolvieren?
Ab dem 1. Januar 2020 braucht es nur noch einen WAB-Kurs, um den definitiven Führerausweis zu erlangen.
Ab sofort gilt deshalb folgende Regelung (Übergangsbestimmung):
Läuft Ihr Führerausweis auf Probe VOR dem 31.12.2019 ab, so müssen Sie noch beide Kurse, also den WAB 1- und den WAB 2-Kurs besucht haben, um den unbefristeten Ausweis zu bekommen.
Läuft ihr Führerausweis auf Probe NACH dem 01.01.2020 ab, müssen Sie nur noch den WAB 1-Kurs absolvieren, um die Weiterausbildungspflicht zu erfüllen und den unbefristeten Ausweis zu bekommen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.